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An- und Abschlüsse mit Blechen

(1) Lassen sich eingeklebte Winkelblechanschlüsse nicht vermeiden, werden sie aus abgekanteten Metallstreifen (z. B. Kupfer, Titanzink, Edelstahl) hergestellt. Diese Anschlüsse dürfen nur bei Anwendungskategorie K1 angewendet werden, sie sind Wartungsdetails und sollten zugänglich sein.

(2) Je nach Materialart sind Blechanschlüsse an Nähten und Stößen durch Löten wasserdicht zu verbinden. Falzverbindungen sind nicht zulässig.

(3) Dachrandabschlussprofile, die wie Blechverwahrungen direkt in die Dachabdichtung eingebunden oder eingeklebt werden, sind ungeeignet, weil die an den Stoßstellen auftretenden temperaturbedingten Bewegungen zu Rissen in der Dachabdichtung führen können.

(4) Unter und hinter Blechanschlüssen, die mit Beton oder Mörtel in direkten Kontakt kommen, muss eine Bitumenbahn als Schutz- oder Trennlage verlegt werden.

(5) Blechverwahrungen sind auf der Unterkonstruktion direkt durch Nagelung in ca. 50 mm Abstand versetzt zu befestigen. Bei nicht nagelbarem Untergrund sind zu diesem Zweck Nagelbohlen (Randhölzer) anzuordnen. Klebeflansche dürfen dachseitig nicht über Randhölzer überstehen oder müssen nach unten abgekantet werden.

(6) Die Einklebefläche von Blechanschlüssen muss mind. 120 mm breit sein. Die Einklebefläche muss sauber und fettfrei sein und sollte mit einem Voranstrich versehen werden. Die Abdichtungslagen müssen vollflächig im Lagenrückversatz aufgeklebt werden. Die aufgeklebte Abdichtung sollte mind. 10 mm vor der Aufkantung enden.

(7) Blechanschlüsse müssen mind. 150 mm über Oberfläche Belag hochgeführt werden. Das obere Ende von Blechverwahrungen muss mit einem zusätzlichen und getrennt angebrachten Überhangstreifen gegen hinterlaufendes Wasser abgesichert werden, wenn dies nicht durch andere Abdeckungen verhindert wird, z. B. vorgehängte regendichte Außenwandbekleidungen.

(8) Metallanschlüsse, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen bis mind. 20 mm über Oberfläche Dachhaut, Gesteinsschüttung oder Plattenbelag mit einem Korrosionsschutzanstrich versehen werden. Dies gilt nicht für Edelstahlbleche. Insbesondere sind die Richtlinien des ZVSHK zu beachten.